Erbrecht

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod.

Wohl deshalb haben nach aktuellen Untersuchungen nur etwa 27 % der Deutschen eine Regelung für den Todesfall getroffen.

Dabei sind die Regelungen für den Erbfall die einzige Möglichkeit, auch über den Tod hinaus das zu erreichen, was man sich für das eigene Vermögen wünscht, den Ehegatten zu schützen und Streit zwischen den Erben zu vermeiden.

Umgekehrt führen Versäumnisse zu unerwünschten Ergebnissen, zu Streit zwischen den Erben und in vielen Fällen auch dazu, dass am Erbe „ein weiteres Kind beteiligt wird“: der Finanzminister.

Die gesetzliche Regelung entspricht in den seltensten Fällen dem Willen der Beteiligten; es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage nach der Übergabe zu Lebzeiten oder der Regelung für den Todesfall. Beide Möglichkeiten werden ausführlich dargestellt; bei der Übergabe zu Lebzeiten mit dem Schwerpunkt auf der Sicherung der Rechte des Übergebers und der Folgen beim Unterhalt für die Eltern im Pflegefall.

Bei den Ausführungen zu Testamenten stehen die sehr differenzierten Gestaltungsmöglichkeiten für Erbschaft, Vermächtnis und Anordnungen zur Aufteilung des Nachlasses im Mittelpunkt.

Besprochen werden natürlich auch die formellen Fragen und die Kosten, die mit Übergabe oder Testament verbunden sind.

Sowohl bei der Übergabe als auch beim Erbfall spielen steuerliche Gesichtspunkte und Fragen des Pflichtteilsrechts eine entscheidende Rolle; beides muss bedacht werden, damit das gewünschte Ziel auch tatsächlich realisierbar ist.

Wichtig ist aber nicht nur die Regelung für den Todesfall, sondern auch die vorausschauende Planung der Vermögensgestaltung in der Ehe; hier entstandene Fehler lassen sich später kaum noch korrigieren. Die Planung für den Erbfall beginnt mitten im Leben.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Erbrecht:

Dr. Winfried Kilian
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht