Miet- und Wohnungseigtumsrecht
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentumsverwalter umfassend, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht
- Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
- Vertragsgestaltung sowie laufende Beratung und Vertretung während des gesamten Vertragsverhältnisses
- Abschluss und Beendigung von Mietverträgen
- Kündigungen und Widersprüche gegen Kündigungen
- Räumungsklagen und Abwehr von Räumungsansprüchen
- Miet- und Nebenkostenrückstände
- Mängel an der Mietsache und Mietminderung
- Übergabe der Mietsache zu Beginn und zu Beendigung des Mietverhältnisses
- Durchführung von Schönheitsreparaturen und Beschädigungen der Mietsache
- Zahlung und Rückzahlung von Mietkautionen
- Maklerrecht
- Anspruch auf Maklerprovision
- Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Maklerverträgen
- Wohnungseigentumsrecht
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- Verhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut in unserem Hause Frau Rechtsanwältin Marion Muddemann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
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Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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