Miet- und Wohnungseigtumsrecht

Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Vermieter, Mieter  und Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentumsverwalter umfassend, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht
    • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
    • Vertragsgestaltung sowie laufende Beratung und Vertretung während des gesamten Vertragsverhältnisses
    • Abschluss und Beendigung von Mietverträgen
    • Kündigungen und Widersprüche gegen Kündigungen
    • Räumungsklagen und Abwehr von Räumungsansprüchen
    • Miet- und Nebenkostenrückstände
    • Mängel an der Mietsache und Mietminderung
    • Übergabe der Mietsache zu Beginn und zu Beendigung des Mietverhältnisses
    • Durchführung von Schönheitsreparaturen und Beschädigungen der Mietsache
    • Zahlung und Rückzahlung von Mietkautionen
  • Maklerrecht
    • Anspruch auf Maklerprovision
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Maklerverträgen
  • Wohnungseigentumsrecht
    • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
    • Verhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter

 

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut in unserem Hause Frau Rechtsanwältin Marion Muddemann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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