Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Dabei sind die Regelungen für den Erbfall die einzige Möglichkeit, auch über den Tod hinaus das zu erreichen, was man sich für das eigene Vermögen wünscht, den Ehegatten zu schützen und Streit zwischen den Erben zu vermeiden.

Bei der Nachfolgeplanung sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer durch

  • Testament oder
  • Erbvertrag

stehen Ihnen unsere Notare ebenso zur Seite wie bezüglich

  • der Beantragung eines Erbscheins,
  • der Erbausschlagung oder
  • der Erbauseinandersetzung

nach einem Todesfall.

 

Denkt man erst einmal über die Nachfolgeplanung nach, beschäftigt man sich häufig auch mit der Frage: Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich dies nicht mehr selbst tun kann?

Es ist ratsam, sich mit dieser Frage schon frühzeitig zu befassen, schließlich kann beispielsweise aufgrund eines Unfalls auch schon in jungem Alter – wenn auch nur zeitweise – Bedarf an einem Bevollmächtigten oder Betreuer aufkommen. Regelungen hierfür können Sie im Rahmen einer

  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

treffen. Auch diesbezüglich stehen Ihnen unsere Notare selbstverständlich zur Verfügung.

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstreckung, Nachlass- und Vermögensverwaltung

Rechtsanwalt und Notar a.D.