Gesellschaftsrecht

Man verfolgt einen gemeinsamen Zweck und bedenkt dabei oftmals überhaupt nicht, dass man sich bereits damit in die Materie des Gesellschaftsrechts begeben hat. Doch damit endet das Gesellschaftsrecht noch lange nicht, vielmehr gehören neben der Entstehung und der Beendigung einer Gesellschaft auch Fragen bezüglich

  • Gesellschaftsvertrag
  • Zusammenarbeit von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
  • Verschmelzung von Gesellschaften

zum Gesellschaftsrecht dazu.

Das Gesellschaftsrecht betreut in unserem Hause Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Winfried Kilian.

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstreckung, Nachlass- und Vermögensverwaltung