Erbrecht
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Dabei sind die Regelungen für den Erbfall die einzige Möglichkeit, auch über den Tod hinaus das zu erreichen, was man sich für das eigene Vermögen wünscht, den Ehegatten zu schützen und Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Stets mit dem Ziel, dass Sie über Ihren Nachlass und dessen Übergang bestimmen und künftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden beraten und vertreten wir Sie im Erbrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
- Nachfolgeplanung Privatpersonen
- Nachfolgeplanung Unternehmer
- Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Pflichtteilsrecht, insbesondere Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Das Erbrecht betreuen in unserem Hause Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Winfried Kilian, Fachanwalt für Erbrecht, Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Winfried Kilian sen. .
Selbstverständlich sind unsere Notare im Erbrecht auch notariell für Sie tätig, insbesondere in den Bereichen
- Testament und Erbvertrag
- Erscheinsantrag
- Erbauseinandersetzung
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstreckung, Nachlass- und Vermögensverwaltung