Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption

Trennungen und Ehescheidungen sind schmerzhafte Angelegenheiten, in deren Rahmen diverse Regelungen zu treffen sind. Viele später im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung denkbare Streitpunkte können jedoch bereits im Vorfeld vertraglich geregelt werden durch

  • Ehevertrag (auch bereits vor Eheschließung möglich) oder
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

um spätere Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern zu vermeiden.

 

Sie beabsichtigen, ein minderjähriges oder volljähriges Kind zu adoptieren? Auch in Fragen der

  • Kindesannahme (Adoption)

stehen Ihnen unsere Notare gerne zur Verfügung.

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