Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl in allen Bereichen des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts Arbeitgeber, Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände ebenso wie Arbeitnehmer und Betriebsräte insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutz und prozessuale Vertretung
- Gestaltung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abgeltung von Urlaubsansprüchen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Sozialplänen
- Beratung im Rahmen von Betriebsübergängen
Ihre Ansprechpartnerin ist hier Frau Rechtsanwältin Irini Geib.