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Der Notar ist unparteiischer Berater aller Beteiligten. Er berät über die rechtlich sinnvollen Möglichkeiten, wie das von den Beteiligten Gewollte erreicht werden kann und wie Risiken vermieden werden können.
Die Regelungsmöglichkeiten gerade im Familien- und Erbrecht sind fast unbegrenzt, dem juristischen Laien aber kaum bekannt. Gerade hier gilt, was auch insgesamt für die notarielle Tätigkeit gilt: Eine frühzeitige Regelung aufgrund qualifizierter Beratung erspart den Beteiligten oder deren Nachfolgern Probleme, Zerwürfnisse und damit oft genug auch aufwendige Auseinandersetzungen mit hohen Kosten und Risiken.
Der Gang zum Notar ist für viele Angelegenheiten (z.B. Grundstücksgeschäfte, Ehe- und Erbverträge, Gründung von Kapitalgesellschaften) gesetzlich vorgeschrieben, in vielen anderen Bereichen jedoch ebenfalls möglich und auch sinnvoll.
Unser Notar Dr. Winfried Kilian steht Ihnen für Ihre Fragen rund um die notariellen Themen
- Grundstückskauf
- Grundschuldbestellungen, Grunddienstbarkeiten, Wohnrecht und Nießbrauch
- Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung
- Übergabevetrag, Schenkung
- Gesellschaftsgründung, Handelsregisteranmeldung
- Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
jederzeit gerne zur Verfügung.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstreckung, Nachlass- und Vermögensverwaltung